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ILAN Die Idee

Inclusion Life Art Network

ILAN, das „Inclusion Life Art Network“ soll für Künstlerinnen und Künstler mit und ohne Behinderung, Companies und Organisationen in der Kunst-Welt eine Plattform zur Vernetzung und Zusammenarbeit sein.

Das Inclusion Life Art Network ist im Aufbau begriffen, braucht viele Netzknüpferinnen und Netzwerker und setzt sich drei Ziele. Es will:

  1. Inklusive Kunst fördern
  2. Inklusive künstlerische Arbeitswelten kreieren
  3. Inklusive Ausbildungsplätze aufbauen

ILAN, das Inclusion Life Art Network sieht sich der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, die seit März 2009 in Deutschland Rechtsgültigkeit hat; die Konvention ist seit dem 3. Mai 2008 als Vertragswerk international von 130 Staaten unterzeichnet und mittlerweile von 34 Staaten ratifiziert worden. Die Zusammenarbeit im ILAN ist ein Paradigmenwechsel: von der Integration zur Inklusion in der Welt der Kunst und der Welt der Künstler. Sie ist geprägt von den Rechten von Menschen mit Behinderung und dem Bewusstsein für diese Rechte. Es bedarf einer fortwährenden gesellschaftlichen Entwicklung – hin zu inklusiven Systemen in der Welt der Kunst.

Begriffsklärung

Integration besagt: Ein Mensch mit Behinderung wird in einem gesellschaftlichen Bereich mit den notwendigen Unterstützungsmaßnahmen beteiligt. Inklusion hingegen beinhaltet, dass gesellschaftliche Strukturen grundsätzlich so verändert werden, dass die Teilhabe für Menschen mit einer Behinderung systemisch und präventiv mit bedacht und gesichert ist – eben ohne gesellschaftliche, strukturelle Behinderungen, Begrenzungen sowie Ausgrenzungen. Frei nach dem Motto: „Man ist nicht behindert, man wird behindert.“

1. Inklusive Kunst
Unter inklusiver Kunst verstehen die ILAN-Netzwerker/innen, das Betreiben von Kunst auf gleicher Augenhöhe a l l e r am Entstehungsprozess Beteiligten. Inklusive Kunst wird erst durch einen gesellschaftlichen, bewusstseinsbildenden Prozess entwickelt und an Bedeutung gewinnen.

Artikel 30 Abs. 2 der Behindertenrechtskonvention soll der Leitgedanke für diese inklusive Entwicklungsarbeit in der Kunst sein:

„ Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.“

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2. Inklusive künstlerische Arbeitswelten
Das Bestreben des Inclusion Art Life Network ist, bestehende Companies und Künstler/innen darin zu ermutigen und zu unterstützen, die Organisations- und Produktionsformen zu inklusiven Systemen weiterzuentwickeln.

Durch eine partizipative Kommunikation soll die gleichberechtigte Teilhabe aller an künstlerischen Produktionen Beteiligten ermöglicht werden. Eine Kultur der gegenseitigen Wertschätzung wird gepflegt, um Empowerment – die Selbstwirksamkeit für alle Künstler/innen – zu befördern. Dem Verständnis, die „Vielfalt als Chance“ zu nutzen, wird große Bedeutung beigemessen. Ein potenzial- und ressourcenorientiertes künstlerisches Produzieren soll geschaffen werden.

Menschliche Ausdrucks- und Lebensformen jedweder Art sind der Stoff aus dem die Träume – die Kunst – geschaffen werden.

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3. Inklusive Ausbildungsplätze
Im Artikel 24, Absatz 1 der UN-Konvention wird ein inklusives Bildungssytem zugesichert:

„…. States Parties shall ensure an inclusive education system at all levels and lifelong learning…“

Konsequenz ist der pilotweise Aufbau einer inklusiven Berufsbildung innerhalb der vorhandenen künstlerischen Ausbildungsstätten sowie in professionellen Companies, Orchestern, Theatern, Galerien, Kunstwerkstätten und anderen. Eine neue, attraktive Möglichkeit zur finanziellen Gestaltung dieser beruflichen Bildung ist durch das „Persönliche Budget“ § 17 Abs. 2-4 im Neunten Buche des Sozialgesetzbuchs gegeben (www.gemeinsamleben-gemeinsamlernen.de).

Das Budget für die berufliche Bildung wird individuell, aber überwiegend im Monat zwischen 1.100 und bis 1.400 Euro bemessen und steht jedem Menschen mit einer Behinderung ab dem 18. Lebensjahr zur Verfügung. Es ermöglicht eine individuelle, selbstbestimmte Berufsbildung. (www.bag-ub.de)

Best Practise: An der Kunstschule Leutkirch ist die erste berufliche Bildung zur „Kunst-Assistentin“ geschaffen worden. Die „Agentur für Arbeit“ hat in Zusammenarbeit mit der „Kunstschule E. Sauterleute“ eine 27 monatige Bildungsmaßnahme für eine junge Frau, die Trägerin des Down Syndroms ist, entwickelt. Durch die Gelder des „Persönlichen Budgets“ kann die Kunstschule eine Jugend-und Heimerzieherin teilweise finanzieren. Die Synergien und der Gewinn sind für alle Beteiligten sichtbar. [Dr. Bielefeldt-PDF]

Das Inclusion Life Art Network bietet einzelnen Künstler/innen und Teams Unterstützung beim Aufbau solcher inklusiven Ausbildungsplätze an. Diese Unterstützung bezieht sich auf rechtliche, verwaltungstechnische, organisatorische und/oder personelle, pädagogische Fragen.
Im Aufbauprozess dieser Ausbildungsplätze und der damit einhergehenden systemischen Organisationsentwicklung kann der „Index für Inklusion“ sicherlich sehr hilfreich.

Projektleitung
Mona Weniger

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